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PPWR 2026: Aktueller Stand und offene Fragen

Zwischen Klarheit und Klärungsbedarf


Mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR, EU 2025/40) wurde ein zentraler Schritt im europäischen Verpackungsrecht vollzogen. Nach Ablauf der 18-monatigen Übergangsfrist wird die Verordnung am 12. August 2026 verbindlich gelten.

Je näher dieser Zeitpunkt rückt, desto deutlicher wird: Viele Unternehmen befassen sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben, sehen sich aber zugleich mit Unsicherheiten konfrontiert. Zahlreiche Fragestellungen lassen sich nicht pauschal beantworten, denn die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Materialart (z. B. Stahl oder Kunststoff) sowie nach Verpackungstyp wie Fässern oder IBC. Eine differenzierte Betrachtung ist daher unerlässlich.

Zentrale Regelungen und offene Punkte

Ein zentrales Ziel der PPWR ist es, Verpackungen konsequent recyclingfähig zu gestalten und die Wiederverwendung deutlich zu stärken. Besonders relevant für die Rekonditionierer-Branche ist dabei die europaweit klare Regelung, dass Verpackungen, die rekonditioniert werden, nicht als Abfall gelten. „Diese Klarstellung schafft Rechtssicherheit und unterstreicht die Bedeutung wiederverwendbarer Industrieverpackungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft“, erklärt Thomas Steinhauser, Leiter SHEQ bei Bayern-Fass.

Aktuell stehen noch zwei wichtige Veröffentlichungen der EU-Kommission aus: ein Leitfaden zur PPWR sowie ein Fragen-und-Antworten-Dokument. Von beiden werden weitere Klarstellungen zu bislang unklaren Punkten der Verordnung erwartet.

Die Bayern-Fass Gruppe begleitet die Entwicklung der PPWR von Beginn an eng und bringt ihre langjährige Erfahrung in der Rekonditionierung von Industrieverpackungen aktiv in den fachlichen Austausch ein. „Unser Ziel ist es, unseren Kunden auch weiterhin Orientierung zu bieten und praktikable Lösungen im Sinne nachhaltiger Verpackungskreisläufe aufzuzeigen“, so Thomas Steinhauser weiter.

Sollten im Zusammenhang mit der PPWR Fragen aufkommen, stehen die Fachbereiche der Bayern-Fass Gruppe gerne für den Austausch zur Verfügung.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte hier: Kontakt | Ruhr-Fass

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