PPWR im Fokus
Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle
Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) steht die Branche vor neuen Herausforderungen. Ziel sind weniger Verpackungsabfälle, mehr Recycling und ein stärkerer Fokus auf Wiederverwendung. Doch die Vielzahl an Anforderungen sorgt in der Praxis für Unsicherheit.
Die PPWR, die ab August 2026 schrittweise greift, bringt unter anderem strengere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten und neue Wiederverwendungsziele mit sich. Gleichzeitig werden Verantwortlichkeiten entlang der gesamten Lieferkette neu definiert.
Gerade im Bereich der Industrieverpackungen zeigt sich, wie komplex die Umsetzung ist. Viele Regelungen sind auf Konsumverpackungen ausgelegt, während spezifische Anforderungen industrieller Verpackungen nur teilweise berücksichtigt werden. Zudem führen unklare Definitionen und zusätzliche Dokumentationspflichten zu weiteren Herausforderungen.
Bayern-Fass Gruppe: Einordnung und Erfahrung aus der Praxis
Die Bayern-Fass Gruppe beschäftigt sich intensiv mit den Entwicklungen rund um die PPWR und ordnet deren Auswirkungen für die Praxis ein. Dabei fließen ihre Erfahrungen insbesondere in den Bereichen nachhaltige Verpackungskonzepte und Wiederverwendungssysteme ein – mit dem Ziel, Anforderungen realistisch und umsetzbar zu gestalten.
„Die PPWR wird viele Unternehmen in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen. Umso wichtiger ist es, Anforderungen frühzeitig einzuordnen und praktikable Wege für die Umsetzung zu finden“, so Thomas Steinhauser, Leiter SHEQ bei Bayern-Fass. „Ein Teil dieser Einordnung erfolgt aktuell auch im Rahmen externer Fachveranstaltungen und Webinare, in denen wir die Inhalte praxisnah weitergeben. Entscheidend ist dabei, die neuen Vorgaben so umzusetzen, dass sie sowohl regulatorisch tragfähig als auch praktisch handhabbar sind.“